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| Herzlich Willkommen
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| | | Mit der Eröffnung eines eigenen Büros im Februar 2005
in Frankfurt am Main habe ich nach über 20 Jahren Tätigkeit als
Angestellter in Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
den Sprung in die Selbständigkeit als Steuerberater gewagt. Mit diesem
Schritt werde ich meine vielfältigen Erfahrungen in allen
Tätigkeitsfeldern der Steuerberatung noch effektiver einsetzen können.
Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere:
Ich freue mich, dass mich Mitarbeiter, mit denen ich schon seit Jahren zusammenarbeite, hierbei begleiten.
Diplomkaufmann Georg Tiesfeld
Steuerberater
Westendstr. 16-22
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 970 97 51 - 0
Fax: (069) 970 97 51 - 44
E-mail: info@steuerbuero-tiesfeld.de
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| 12.10.2026 |
Der Steuerbescheid kommt künftig digital |
| Der Brief vom Finanzamt wird für viele Steuerzahler bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Steuerbescheid zum Regelfall, wenn die Steuererklärung online übermittelt wurde. Steuerbescheide in Papierform gibt es nur noch auf expliziten Wunsch. Wer darauf nicht... |
| 08.10.2026 |
Was ist neu im Oktober 2026? |
| Tanken wird durch Steuersenkung günstiger, das Führungszeugnis kann digital ausgestellt werden und es gelten strengere Regelungen für die Verwendung der Industriechemikalien PFAS. Lesen Sie hier die Neuregelungen für den Oktober 2026. Steuersenkung für Diesel und Benzin
Der Bund senkt die... |
| 07.10.2026 |
Kosten für einen "Hirnschrittmacher" können als außergewöhnliche Belastungen die Einkommensteuer mindern |
| Das Finanzgericht Baden-Württemberg berücksichtigte mit Urteil vom 20. März 2026 mit dem Aktenzeichen 8 K 236/26 die vom Kläger im Streitjahr 2022 gezahlten Aufwendungen für eine Tiefe Hirnstimulation, umgangssprachlich als Hirnschrittmacher bezeichnet, zur Behandlung einer Depression als... |
| 05.10.2026 |
Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten |
| Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe zur Beantwortung der wichtigsten Fragen aus der Praxis zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erarbeitet. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt... | |
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